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Das freisinnige Blog von Fritz Schmude.

Fünf Prozent Hürde, 100% Lügen

2013-09-27 15:00
Wenn man Anhänger von Union oder SPD nach Sinn oder Unsinn der 5%-Hürde bei der Wahl zum Deutschen Bundestag befragt, so kommt in den Antworten unweigerlich der Argumentationsfetzen "Lehre aus Weimar!!" vor.

Die weite Verbreitung dieses automatisierten Denkvorgangs sollte Grund sein ihn einmal zu hinterfragen.
Richtig an ihm ist nämlich allenfalls, dass es in der Weimarer Republik keine 5%-Hürde bei den Reichstagswahlen gab.
Alles andere ist regelrecht falsch, wie wir im Folgenden sehen werden.

Stärkste Partei: NSDAP


Die Partei, der die Weimarer Republik ihren Untergang verdankt, war bekanntlich die NSDAP.
Hätte man den Aufstieg der NSDAP mit einer 5%-Hürde verhindern können?
Natürlich nicht.
Hier sind die harten Fakten, nämlich die Stimmenanteile der NSDAP bei den letzten Wahlen in der ersten deutschen Demokratie:
Sep. 1930: 18,3%
Juli 1932: 37,4%
Nov. 1932: 33,1%
März 1933: 43,9%

Hitlers Koalitionspartner, die um nichts bessere Extremistenpartei DNVP, kam 1933 auf 8,0%, hätte also ebenfalls eine etwaige 5%-Hürde souverän überwunden.

Bei dieser Gelegenheit können wir auch gleich mal den weitverbreiteten Glauben "die Deutschen haben nie Hitler mit Mehrheit gewählt!" widerlegen.
Denn nach Adam Riese ergeben 43,9 + 8,0 nicht nur eine relative, sondern eine sehr bequeme absolute Mehrheit an Stimmen und erst recht an Parlamentssitzen.

"Ja, aber die Kommunisten!" heißt es dann gleich aus den Mündern der BRD-Schüler und Altpartei-Anhänger.
Wie man aber leicht nachlesen kann, lagen die Kommunisten ebenfalls stets über 5%.
Sogar bei der allerletzten Wahl am 5. März 1933, als es bereits lebensgefährlich war Kommunist zu sein, wählten noch 12,3% die KPD.

Aber wen hätte denn eine 5%-Hürde überhaupt betroffen?
Nun, da wären die beiden liberalen Parteien DDP und DVP zu nennen, beides Unterstützer der Demokratie.
Parallelen zu einem noch nicht so weit zurückliegenden Wahlausgang für FDP und AfD drängen sich zwar auf, sollen heute aber nicht weiter verfolgt werden.

Abschließend noch die verfassungstechnischen Punkte, die tatsächlich zum Scheitern von Weimar beigetragen haben:
- Innenminister konnten Parteien verbieten und zulassen (heute: Bundesverfassungsgericht)
- Misstrauensvoten waren auch nichtkonstruktiv möglich (heute: Nur konstruktives MV, es gibt immer einen Kanzler mit Parlamentsmehrheit)
- Misstrauensvoten auch gegen einzelne Minister möglich
- Zu starke Stellung des Reichspräsidenten

Wer die Reichstagswahlergebnisse im Detail nachlesen will, findet sie z.B. in der Wikipedia (Tabelle in der Mitte des Artikels).

Selbstbedienungsladen und Lex CSU


Wir haben also gesehen, dass die Ausrede "Lehre aus Weimar" nichts weiter als eine Ausrede ist.
Welche Gründe hat das Einführen der 5%-Hürde also tatsächlich?
Adenauer wollte die Konkurrenz im bürgerlichen Lager (BHE und DP) niedermachen.
Für die damals noch nicht ganz so starke CSU, die ja in Bayern so viele Stimmen hätte sammeln müssen, dass sie auf die ganze BRD berechnet über 5% kommt, wurde eine eigene Ausnahme geschaffen: Die Regel, dass man auch mit drei Direktmandaten reinkommt.
Diese drei Wahlkreise waren der CSU auch damals schon sicher.
Kann ja auch nicht sein, dass eine Regierungspartei von den "Lehren aus Weimar" betroffen sein soll.

Ein netter Scherz der deutschen Geschichte ist, dass später ausgerechnet die SED/PDS/Linkspartei von dieser Lex CSU profitieren sollte, nämlich bei der Bundestagswahl von 1994.

Dank sei dem BVerfG


Klar ist, dass niemand den anderen Extremfall will: Jeder Abgeordnete seine eigene Partei!
Dies würde die Koalitionsfindung sehr erschweren, die Zahl der Ministerposten wie von Zauberhand in die Höhe schrauben und insgesamt dem Wähler und Steuerzahler ein einziges Ärgernis bereiten.
Aus diesen Gründen - nur aus diesen und nicht wegen verlogenem, eigennützigem Weimar-Geschwafel - haben die Israelis 2003 die Sperrklausel für ihre Parlamentswahlen von 1% auf 2% hinaufgesetzt.

Das Gebot der Stunde lautet also, in Deutschland die Sperrklausel von 5% auf sagenwirmal 3% abzusenken, so wie es von vielen Verfassungsrechtlern angemahnt und zur Europawahl auch schon umgesetzt wurde.

Die Herabsetzung der Hürde zum EU-Parlament erfolgte aber nicht aus demokratischer Einsicht der Altparteien.
Vielmehr wurden sie vom Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 9. November 2011 dazu gezwungen.
Wir können also heilfroh sein, dass es mit dem BVerfG wenigstens ein Gremium in Deutschland gibt, das sich noch der Demokratie verpflichtet fühlt und nicht der Postenversorgung.

fs

* * *
Kommentare
#1 von "Vera cousinchen": 2013-09-27 20:03
Lieber Fritz, das von dir als Demokratieverteidiger gelobte Bundesverfassungsgericht hat in der von der ÖDP angestrengten Klage gegen die 5%-Hürde diese Hürde bzgl Landtagen und Bundestag bestätigt, nur bzgl des Europaparlaments war das anders - laut dem damaligen Juristischen Vertreter der ÖDP, Hans-Herbert von Arnim, deswegen, weil durch die internationale Zusammensetzung eine extremistische Ausrichtung durch den Erfolg kleiner Parteien unwahrscheinlich ist.
Also: 2011 wurde die 5%Hürde bestätigt. Israel war in den letzten Jahren zwar ein Beispiel für "überhaupt Demokratie" im Nahen Osten aber kein Vorbild für stabile, liberal ausgerichtete Regierungen.
Ich stimme dir aber zu, dass die 5% hürde kleine Parteien doppelt benachteiligt: einmal duch die fehlende Anwesenheit im Parlament, zum zweiten weil viele potentielle Wähler ihre Stimme nicht "verschwenden" wollen. Von Arnim schlägt dazu die "Alternativ-Stimme" vor: wenn die X-Partei scheitert, will ich dass meine Stimme für Y zählt.
Einer solchen Möglichkeit würde ich sofort zustimmen, auch wenn es ein Gfrett beim Auszählen für die Wahlhelfer wäre.
#2 von "FS": 2013-09-27 20:58
Im Wesentlichen richtig. Die Begründung von 2011 war, dass es die Fraktionen im EU-Parlament gewohnt sind, aus vielen kleinen Parteien zu bestehen und dass daher der Einzug von Kleinparteien die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht einschränkt. Extremismusgefahr oder nicht spielte bei dem Urteil keine Rolle (ein weiteres Argument gegen das Weimar-Gequatsche).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-070.html

LG fs
#3 von "Felix Staratschek": 2013-10-13 12:45
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land

Offener Brief an Prof. Dr. von Arnim

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim!

Ich habe gelesen, dass Sie für die ÖDP und die Freien Wähler gegen die neue 3%- Hürde beim Europaparlament Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden.

Ich denke, beim EU- Parlament ist wegen der dort vorhandenen Parteienvielfalt keine Hürde nötig und es freut mich, dass Sie hier der Demokratie einen Dienst erweisen!

Ich würde mich aber noch mehr freuen, wenn Sie gleichzeitig die 5%- Hürde bei der Bundestagswahl angehen. Ich habe dazu ein Konzept entwickelt, wie man die Parameter der 5%- Hürde anders setzen kann, um bei gleicher Wirkung in Bezug auf die Mehrheitsfindung dem Wählerwillen wesentlich besser umzusetzen: http://oedpbergischland.blogspot.de/2011/11/themen-fur-den-kreisparteitag-5-hurde.html .

Aus dem Urteil zur 5%- Hürde:

Randnummer 89 b) .....Gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien wird verstoßen, ....... wenn die Regelung nicht ...... erforderlich ist, um die mit der jeweiligen Wahl verfolgten Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 120, 82 <107>).

Um das Ziel, die Mehrheitsfindung zu ermöglichen, ist es nicht erforderlich, Listen, die weniger als 5% haben, vom Parlamentsbetrieb ganz auszuschließen. Es reicht, wenn man den Vertreterinnen und Vertretern dieser Gruppen das Stimmrecht für einfache Gesetze und die Kanzlerwahl entzieht. Sie können dann aber noch immer alle anderen Abgeordneten- Rechte nutzen, ihre Wählerschaft zu vertreten. Das habe ich unter oben genannten Link beschrieben. Und so viel schlechter, als die Opposition mit Stimmrecht stehen die beratenden Abgeordneten gar nicht da, weil in den meisten Fällen der Opposition ihr Stimmrecht nichts nutzt, weil ihr die Mehrheit fehlt. Die praktische Arbeit beratender Abgeordneter unterscheidet sich daher kaum von der Arbeit anderer Oppositionspolitiker!


Was ich damals noch nicht gesehen habe, aber das aktuelle Wahlergbenis zeigt, ist, dass die 5%- Hürde zu einer äußerst schwachen Oposition führen kann, wenn es eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD gäbe. Linke und Grüne wären nicht in der Lage von Minderheitenrechten gebrauch zu machen. Würden jedoch FDP, AFD, Piratenpartei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP und "Die Partei" in den Bundestag beratend einziehen, würden die zusammen mit Grünen und Linken über 30% der Abgeordneten ausmachen. Da auch beratende Abgeordnete Antragsrecht hätten, würden diese den Handlungsspielraum der Opposition deutlich ausweiten.


Hinzu kommt, dass bei beratenden Abgeordneten die neuen Gruppen eine Chance bekommen, parlamemtarische Erfahrungen zu sammeln, ohne gleich in die Machtfragen eingebunden zu sein. Sie haben so zum einen Zeit, zu lernen, wie man im Parlament agiert, ohne beim Lernen die anderen im Handeln einzuschränken, und können dann durch gute Oppositionsarbeit erreichen, dass entweder die anderen Parteien ihre Themen aufgreifen oder bei der nächsten Wahl der Wahlerfolg noch größer wird. Überschreitet dann eine Gruppe bei einer die 5%- Hürde sind deren Politiker bereits mit der Arbeitsweise vertraut und können dann auch eine bessere Politik machen. Oder sie könnten im Falle der FDP ohne Koalitionszwänge mal daran arbeiten, wie man echte, sinnvolle ordoliberale statt neoliberale Politik macht.


Ich würde mich daher freuen, wenn Sie Ihre Klage gegen die 3 / 5%- Hürde zweiteilen:


1. Die Klage, wie geplant, gegen jede Hürde beim Europäischen Parlament.


2. Die zusätzliche Klage für eine bessere 5%- Hürde für Bundestag und Landtage, die es Gruppen unter 5% ermöglicht, entsprechend dem Wählerwillen verbal und durch Anträge an der Meinungsbildung in den Parlamenten mitzuwirken. So eine Klage hat m.W. bisher niemand versucht. Bisher sollte nur die ganze 5%- Hürde fallen und das ist bisher immer beim Bundestag und bei Landtagen abgelehnt worden. Aber beratende Abgeordnete würden mehr Themen in die Debatten bringen, neue Themen, die von unten wachsen, werden so frühzeitig in die Parlamente getragen und können dann zum Wohle des Landes und der Menschen schneller aufgegriffen werden.


In Bayern und beim Bundestag würden dann nicht gut 14% der gültigen Wahlstimmen ganz unter den Tisch fallen. Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Freie Wähler wären in jedem Landtag vertreten, Familienpartei, ÖDP, Tierschutzpartei, Bayernpartei und Die Partei wären in einigen Landtagen vertreten.


Es würden auch nicht überproportional viele Extremisten einziehen: Ca. 81 Sitzen von AFD, FDP, FW, Piraten, ÖDP, Tierschutzpartei und Die Partei stehen nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2013 10 Sitze für NPD, REP und Pro D. gegenüber. http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/ergebnisse/bundesergebnisse/


Eigentlich müsste hier auch die Familienpartei auftauchen. Bei Europawahlen gehört die zu den Parteien, die im Prozentbereich stimmen bekommen. Aber die haben eine kleine Basis und schaffen nur aus diesem Grund die Hürden zur Wahlzulassung zur Bundestagswahl außer im kleinen Saarland nicht. Es ist daher die Frage, ob es nicht weitere Kriterien für die Wahlzulassung geben muss, wie z.B. das Abschneiden zu anderen Wahlen oder die Zahl kommunaler Mandate. Es kann doch nicht sein, dass Parteien, die unter den sonstigen Gruppen beim Wählerzuspruch an der Spitze stehen nur deshalb nicht an der Wahl teilnehmen können, weil bürokratische Hürden dies gegen den Wählerwillen verhindern.


Ich bin Kreisvorsitzender der ÖDP! Aber als Demokrat bin ich zuerst für faire Wahlen und faire Wahlzulassungsverfahren, auch wenn dann andere Parteien an der ÖDP vorbeiziehen. Unter dem Strich würde aber eine stärkere Familienpartei der ÖDP helfen, weil beide Parteien eine sehr ähnliche Familienpolitik fordern und die Stärke der Familienpartei kaum zu lasten der ÖDP ginge. Es wäre z.B. ausreichend, dass wenn einmal die Unterschriftensammlung für die Wahlzulassung erbracht wurde, diese dann auch gilt, um dann in Folge bei jeder Wahl anzutreten oder wenn Wählerstimmen für die nächste Wahlzulassung angerechnet werden.


Anbei weitere Vorschläge von mir zum Wahlrecht, um Einzelbewerber und Direktkandidaten zu stärken und um zu verhindern, dass Personen einen Wahlkreis gewinnen, von denen die Mehrheit auf keinen Fall vertreten werden will. Auch das ist heute möglich! http://viertuerme.blogspot.de/2013/09/petition-fur-bessere-regeln-zur.html

Viele Grüße, Felix Staratschek
3 Kommentare.

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